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VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 1 K 13.264 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines VerwaltungsaktsVerdacht auf Tuberkulose bei Rindern Fortsetzungsfeststellungsklage; Sperre eines Rinderbestandes; Aussetzung der Milchabgabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 09.07.2013 - 20 CS 13.1174
Rinder-Tuberkulose im Allgäu: es bleibt vorerst bei der Bestandssperre
Auszug aus VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 1 K 13.264
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zwei Eilentscheidungen vom 9. Juli 2013 (20 CS 13.1174 und 20 CS 13.1145) davon ausgegangen ist, dass vieles dafür spricht, dass sich die Maßnahme der Bestandssperre und deren Beibehaltung als rechtmäßig erweisen und keine Veranlassung besteht, die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage hiergegen anzuordnen. - VGH Bayern, 09.07.2013 - 20 CS 13.1145
Rinder-Tuberkulose im Allgäu: es bleibt vorerst bei der Bestandssperre
Auszug aus VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 1 K 13.264
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zwei Eilentscheidungen vom 9. Juli 2013 (20 CS 13.1174 und 20 CS 13.1145) davon ausgegangen ist, dass vieles dafür spricht, dass sich die Maßnahme der Bestandssperre und deren Beibehaltung als rechtmäßig erweisen und keine Veranlassung besteht, die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage hiergegen anzuordnen. - VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 1 K 13.266
Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts
Auszug aus VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 1 K 13.264
Auf die hierbei gefertigte Niederschrift wird Bezug genommen, ebenso auf den gesamten Inhalt der Gerichtsakten (auch im Verfahren Au 1 K 13.266) sowie der beigezogenen Behördenakten.
- VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 1 K 13.266
Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts
Die hiergegen erhobene Klage (Au 1 K 13.264) wies die Kammer mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 10. Juli 2013 ab.Auf die hierbei gefertigte Niederschrift wird Bezug genommen, ebenso auf den gesamten Inhalt der Gerichtsakten (auch im Verfahren Au 1 K 13.264) sowie der beigezogenen Behördenakten.